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Tuesday, February 7 2012

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Oldtimer, Youngtimer Zulassung

 

I. Die Normale Zulassung

Die normale Zulassung eines PKW geschieht nach der STVZO in der jeweils gültigen Fassung bei Erstzulassung des Fahrzeuges.

Die jeweilige Erstzulassung eines PKW wird derzeit im Fahrzeugbrief festgehalten. Ein Fahrzeug muss also bei einer Wiederzulassung oder Umschreibung die rechtlichen Bedingungen seiner Erstzulassung erfüllen. Es gibt hierzu einige Ausnahmen. z.B. sind Winker OHNE zusätzliche Blinkfunktion nicht zulässig, selbst wenn sie bei der EZ des Fahrzeugs noch erlaubt waren. Weiterhin muss eine neuere Version der STVZO beachtet werden, wenn ein Fahrzeug auf diese Umgerüstet wurde. Augenfäligstes Beispiel ist die AU bzw. ASU Pflicht. Von der sind Fahrzeuge vor einem Stichdatum befreit, es sei denn, es wurde mal eine AU/ASU durchgeführt und dies ist erkennbar.

Um eine normale Strassenzulassung zu bekommen muss ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzen, in einem verkehrssicheren Zustand sein und haftpflichtversichert werden.

Es fallen dann entsprechend der Abgaseinstufung des Fahrzeuges nach Hubraum und Schadstoffklasse gestaffelt die normalen KFZ-Steuern an. Für den Betrieb des Fahrzeugs gibt es keinerlei zusätzliche Auflagen oder Fahrbeschränkungen.

Ausnahme hierbei : Fahrverbot von Fahrzeugen ohne G-Kat bei Ozonalarm.

Ein zentrales Problem hierbei stellt die ERSTZULASSUNG eines alten, möglicherweise eingelagerten, Sammlungsfahrzeuges dar, das noch nie für den Strassenverkehr zugelassen war. Grund dafür ist, das alle Fahrzeuge, die erstmalig NEU zum Verkehr zugelassen werden mittlerweile die Euro 2 Abgasnorm erfüllen müssen.

 

II. Das Saison-Kennzeichen

Das Saisonkennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Einstufung der normalen Zulassung. Für das Saisonzeichen gelten daher exakt die gleichen Regeln.

Zusätzlich verlangt die zulassende Stelle eine sogenannte Stillstands- oder Ruhehaftpflichtversicherung. Diese ist in der Regel beim Versicherer INBEGRIFFEN in der Haftpflichtversicherung.

Man zahlt in diesem Fall lediglich ANTEILIG für den Zulassungszeitraum die Steuern und die Versicherung PLUS den Aufschlag für die Ruheversicherung.

Man erspart sich mit dieser Zulassung das 2 malige An- und Abmelden des Fahrzeugs.

Ausserhalb des ZULASSUNGSZEITRAUMES gilt das Fahrzeug als NICHT ZUGELASSEN und darf daher im öffentlichen Strassenverkehr WEDER gefahren noch abgestellt werden. Es darf im öffentlichen Strassenverkehr daher auch NUR auf einem Hänger transportiert werden. Das Schleppen des Fahrzeuges durch ein Zugfahrzeug ist nur mit einer behördlichen/polizeilichen Schleppgenehmigung erlaubt.

Fällt ein TÜV-Termin IN den Stilllegungszeitraum, so ist das Fahrzeug IM ERSTEN Monat der Zulassung vorzuführen. Die Tüvplakette wird dann NICHT zurückdatiert.

 

 

III. Das H-Kennzeichen

Auch das H-Kennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Tragweite einer normalen Zulassung zum Strassenverkehr.

Um ein Fahrzeug mit einer H-Zulassung zuzulassen, muß man beim TÜV (alte Bundesländer) oder der Dekra (neue Bundesländer) eine Abnahme nach §21 durchführen, bei welcher der gute Originalzustand des Fahrzeugs bewertet wird. Ist diese Prüfung erfolgreich, so wird das Fahrzeug umgeschlüsselt und kann ein H-Kennzeichen erhalten.

Grundsätzlich können dieses Kennzeichen sämtliche Fahrzeuge erhalten die MINDESTENS 30 Jahre alt sind und in gutem originalen Zustand sind. Das heißt, das ein Fahrzeug mindestens die Zustandsnote 3 erreichen muss. Umbauten des Fahrzeugs sind nur insoweit gestattet, als das sie zeitgenössisch sind oder das der Umbau vor mehr als 20 Jahren stattfand. Ausnahmen stellen hierbei Behindertengerechte Umbauten, die Nachrüstung eines Katalysators, der Umbau der Bordelektrik von 6V auf 12V, sowie Umbauten die der allgemeinen Sicherheit dienen.

Der Anforderungskatalog des TÜV Süd

Weiterhin gibt es an jeder TÜV-Stelle kostenlos eine Informationsbroschüre zum Thema.

Der Steuersatz für LKW und PKW beträgt mit einem H-Kennzeichen pauschal rund 191,73 Euro pro Jahr und für ein Motorrad pauschal 46,03 Euro im Jahr.

Derzeit wird ANGEDACHT eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zuzulassen. Diese Kombination ist DERZEIT noch nicht möglich.

 
IV. Rote 07er Zulassung

Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO.

Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen.

Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Ausserdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU.

Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben.

In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten.

Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge.

Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung.

Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann.

In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen :

- Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg)
- Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, aussergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.b. Papst, nen Bundeskanzler o.ä.)
- Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs
- Eine neuere TÜV-Bescheinigung
- Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden)
- einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-pass sofern vorhanden

Die Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt :

- Eigenständige Vorsorge wegen des Zustands des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!)
- Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen : Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen.
- Führen eines Fahrtenbuchs für jede Fahrt

Ein Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen ausserdem drohen Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.
 

Zustandsnoten

Da soviel über die Zustandsnoten geredet wird und wurde, hier einmal kurz zusammengefasst, was man darunter versteht :

Note 1 - wie neu oder sogar besser (sehr, sehr selten)
Note 2 - guter Zustand, original oder fachgerecht restauriert, mängelfrei mit erlaubten Gebrauchsspuren
Note 3 - gebrauchter Zustand, kleine Mängel aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen
Note 4 - verbrauchter Zustand, leicht zu restaurieren
Note 5 - restaurierungsbedürftig und nicht fahrbereit, noch (bezahlbar) restaurierbar
Note 6 - nicht oder kaum restaurierbar, es handelt sich um einen Teilespender.

 

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